Liebe Kunden,
seit dem 01.09.2020 tritt das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.
Deshalb benötigen wir zwingend Ihre NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zum Ankauf einer Gebrauchtwaffe, zum Verkauf einer Neuwaffe und zu gewissen Reparaturen an Ihren Bestandswaffen.
Somit können wir für Sie auch nach dem 01.09.2020 weiterhin alle unsere Dienstleistungen durchführen.
Vielen Dank!
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Deutscher Schützenbund DSB
Verband deutscher Büchsenmacher VDB
Die Daten erhalten Sie auf sogenannten Stammdatenblättern bei ihrer zuständigen Waffenbehörde:
Sollten Sie Ihre NWR-ID noch nicht automatisch von Ihrer Behörde zugesandt bekommen, fordern Sie die Stammdatenblätter bei Ihrer Waffenbehörde an.
Sie finden hier ein Musteranschreiben, das Sie für ihre Anfrage bei der Waffenbehörde nutzen können.